Verbesserte Überwachung und Behandlung bei Herzinsuffizienz durch Telemonitoring

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Das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz wird durch gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) ermöglicht. Mithilfe modernster telemedizinischer Technik wird die Überwachung und Behandlung von Patienten mit Herzschwäche verbessert.

Telemonitoring verbessert Behandlung von Herzinsuffizienz durch Fernüberwachung

Das Telemonitoring ermöglicht die regelmäßige Überwachung wichtiger Vitalwerte von Patienten aus der Ferne. Dabei werden Messergebnisse wie Blutdruck, Puls oder Blutzuckerspiegel in Echtzeit übertragen. Diese kontinuierliche Kontrolle ermöglicht den behandelnden Ärzten eine frühzeitige Intervention bei akuten Problemen. Durch die Anpassung der Medikation auf Basis der aktuellen Messergebnisse kann die Lebenserwartung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz erhöht und Krankenhauseinweisungen reduziert werden.

Um sicherzustellen, dass das Telemonitoring angemessen finanziert wird, haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zusammen mit den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder konkrete Empfehlungen für Analogabrechnungen vereinbart. Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2026. Nach einer gemeinsamen Evaluation ist geplant, die Empfehlungen rechtzeitig zu verlängern oder anzupassen. Durch diese Vereinbarung wird gewährleistet, dass die Finanzierung des Telemonitorings langfristig gesichert ist und somit eine verbesserte Überwachung und Behandlung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz ermöglicht wird.

Die Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung erweitert den Rahmen für den Einsatz des Telemonitorings bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Basierend auf aktuellen Studien ermöglicht diese Vereinbarung eine verbesserte Überwachung und Behandlung, was den Patienten zugutekommt.

Die Vereinbarung zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung ermöglicht eine verbesserte Überwachung und Behandlung von Patienten. Durch die regelmäßige Kontrolle wichtiger Vitalwerte aus der Ferne können akute Probleme frühzeitig erkannt und interveniert werden. Dies führt zu einer erhöhten Lebenserwartung und einer Reduzierung von Krankenhauseinweisungen. Die konkreten Empfehlungen zur Finanzierung stellen sicher, dass Fachärzte angemessen entlohnt werden und ermöglichen eine nachhaltige Umsetzung des Telemonitorings. Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung bietet die Vereinbarung einen erweiterten Rahmen für den Einsatz dieser innovativen Technologie.

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