Spondylarthrose: Berufsunfähigkeit anerkennen lassen

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Starke Rückenschmerzen und eine Spondylarthrose können bis zur Berufsunfähigkeit führen. Zur Anerkennung derselben ist es wichtig, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Berufstätigkeit darzustellen.

Diagnose Spondylarthrose: Hintergrund zur Erkrankung

Starke Rückenschmerzen können vielfältige Ursachen haben. Eine Möglichkeit ist die Arthrose der Facettengelenke, eine Spondylarthrose. Die wichtigste Eigenschaft der Erkrankung: Sie ist nicht umkehrbar, bereits entstandene Schäden sind dauerhaft. Die Knochenstrukturen sind abgenutzt und regenerieren sich nicht mehr. Dabei ist die Spondylarthrose wie jede andere Arthrose eine Verschleißerscheinung, der die Gelenkknorpel unterliegen.

Ursache der Spondylitis ist auch das Alter des Betreffenden, denn im Laufe der Jahre nimmt die Regenerationsfähigkeit der Knorpel immer weiter ab. Bilden sich dann noch knöcherne Dornen aus, die an den Rändern der Wirbelkörper wachsen, können immer erheblichere Schmerzen entstehen. Doch natürlich ist das Alter allein kein Grund zur Ausbildung einer Arthrose.

Diese Ursachen kommen dafür infrage:

  • Bandscheibenvorfälle
  • Tumoren
  • entzündliche Rückenerkrankungen
  • Osteoporose
  • Muskelschwächen und Muskeldegeneration
  • Fehlhaltungen und Fehlstellungen der Wirbelsäule

Verschiedene Risikofaktoren können hinzukommen, dazu gehören unter anderem mangelnde Bewegung sowie ein starkes Übergewicht. Vor allem Bewegungsmangel ist meist ursächlich für Rückenschmerzen und Ausdruck der Belastung einer modernen Arbeitswelt, die überwiegend durch sitzende Tätigkeiten gekennzeichnet ist.

Daher wird der Arzt auch zumeist auf Bewegungsmangel tippen, wenn ein Betroffener in die Sprechstunde kommt und über Rückenschmerzen klagt. Eine eingehende Untersuchung muss dennoch vorangetrieben werden, um eine gesicherte Diagnose zu stellen. Die genaue Ursache der Schmerzen muss immer abgeklärt werden!

Video: Was ist Spondylarthrose?

Symptome und Folgen der Spondylarthrose

Grundsätzlich kann eine Spondylarthrose die gesamte Wirbelsäule betreffen, meist ist jedoch der untere Bereich betroffen. Die Lendenwirbelsäule wird bedingt durch ihre Form besonders belastet. Meist äußert sich die Spondylarthrose in dumpfen Schmerzen, die vor allem den unteren Bereich der Wirbelsäule betreffen. Die Beweglichkeit ist eingeschränkt, teilweise strahlen die Schmerzen bis in die Beine aus. Aufgrund der anhaltenden Schmerzen und der Versuche, diese zu vermeiden, kommt es zu Muskelverspannungen und -verhärtungen, die vor allem in der Bewegung schmerzen.

Wichtiges Unterscheidungsmerkmal der Arthrose zu rheumatischen Schmerzen der Wirbelsäule: Hier nehmen die Beschwerden bei Bewegung zu, während sie bei einer rheumatischen Erkrankung eher in Ruhe zunehmen und bei Belastung geringer werden.

Anfangs zeigt sich die Spondylarthrose meist mit lokalisierten Schmerzen, danach folgen die Verspannungen der Muskulatur. Daraus wiederum resultieren nicht selten Blockaden, durch die die Symptome der Spondylarthrose noch verstärkt werden. Der Bandapparat stabilisiert zwar die Wirbel zum Teil, doch wirklich verhindern kann er die beginnende Lageveränderung nicht mehr.

Es kommt zu einer dauerhaften Belastung der Bänder, die unter der baldigen Überlastung leiden. Die Schmerzen verstärken sich nach und nach immer mehr, weitere Beschwerden kommen hinzu. Sogar psychische Beschwerden sind durch die dauerhafte Schmerzbelastung möglich.

Die mögliche Therapie einer Spondylarthrose

Auch wenn es keine Therapie gibt, die die Arthrose wirklich endgültig aufhalten kann, so lassen sich die Beschwerden doch zumindest lindern. Ibuprofen als Entzündungshemmer und Schmerzstiller hilft, aus der Schmerzspirale hinauszukommen und sich wieder freier bewegen zu können. Das wirkt den Muskelbeschwerden und Verspannungen entgegen, auch Blockaden können sich lösen.

Kombiniert wird die Schmerztherapie mit einer Physiotherapie, bei der bestimmte Übungen und Bewegungen erlernt werden, die zur Linderung der Beschwerden beitragen sollen. Hilft eine solche Therapie nicht oder nicht mehr, sind operative Methoden wie die künstliche Versteifung der Wirbelsäulenabschnitte denkbar.

Bei der Spondylarthrose kommt es zu einer degenerativen Veränderung der Facettengelenke. Der Arzt wird keine akute Entzündung feststellen können, damit lässt sich die Arthrose von der Arthritis abgrenzen. ( Foto: Adobe Stock-  agenturfotografin_)

Bei der Spondylarthrose kommt es zu einer degenerativen Veränderung der Facettengelenke. Der Arzt wird keine akute Entzündung feststellen können, damit lässt sich die Arthrose von der Arthritis abgrenzen. ( Foto: Adobe Stock- agenturfotografin_)

Die Anerkennung einer Spondylarthrose im Rahmen der Berufsunfähigkeit

Bei der Spondylarthrose kommt es zu einer degenerativen Veränderung der Facettengelenke. Der Arzt wird keine akute Entzündung feststellen können, damit lässt sich die Arthrose von der Arthritis abgrenzen. Nach und nach baut sich der Knorpel des Gelenks weiter ab, bei Bewegung sind teilweise sogar knirschende Geräusche hörbar. Nicht selten führen die Beschwerden bei einer Erkrankung der Facettengelenke dazu, dass der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, häufig wird daraus eine dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Um einschätzen zu können, ob es sich bei der Arthrose um eine dauerhafte Berufsunfähigkeit handelt, die mit einer Rente einhergeht, müssen die Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung berücksichtigt werden.

Keine leichte Anerkennung möglich

Während bei einigen Erkrankungen ganz leicht eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert wird, ist das bei der Arthrose weniger einfach möglich. Der Grund: Es können zwar lange Ausfallzeiten und eine Hinderung am Ausführen bestimmter Tätigkeiten vorliegen, doch es gibt auch immer wieder schmerzfreie Phasen. Meist tritt die Arthrose in Schüben auf, daher ist die Arbeit im gewohnten Beruf meist innerhalb dieser Zeiten möglich.

Anders ist die Sachlage, wenn der derzeit ausgeübte Beruf die Schmerz- und Entzündungsschübe vorantreibt. Wer zum Beispiel als Bauarbeiter oder Handwerker tätig ist und seinen Rücken täglich stark belastet, wird eher mit einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit rechnen können als jemand, der zwar im Büro arbeitet, dort aber nicht ständig sitzt, sondern eine abwechslungsreiche Tätigkeit hat.

Bei einer Arthrose der Fingergelenke hingegen sind vor allem Menschen von der Berufsunfähigkeit betroffen, die mit den Händen arbeiten. Ärzte, Zahnärzte, Medienfachleute und Musiker müssen mit Einschränkungen rechnen und können wichtigen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen. Teilweise ist zwar eine Umschulung möglich, doch je nach Ausprägung der Arthrose nicht in jedem Fall.

Wird eine Berufsunfähigkeit beantragt, bestellt der Versicherer einen Gutachter. Dieser soll die Sachlage beurteilen und feststellen, welcher Grad der Berufsunfähigkeit vorliegt, sofern eine solche überhaupt bestätigt werden kann. ( Foto: Adobe Stock-markoaliaksandr )

Wird eine Berufsunfähigkeit beantragt, bestellt der Versicherer einen Gutachter. Dieser soll die Sachlage beurteilen und feststellen, welcher Grad der Berufsunfähigkeit vorliegt, sofern eine solche überhaupt bestätigt werden kann. ( Foto: Adobe Stock-markoaliaksandr )

Auf die Beschreibung kommt es an

Wird eine Berufsunfähigkeit beantragt, bestellt der Versicherer einen Gutachter. Dieser soll die Sachlage beurteilen und feststellen, welcher Grad der Berufsunfähigkeit vorliegt, sofern eine solche überhaupt bestätigt werden kann. Da dieser Leistungsprüfer keinesfalls die Tätigkeiten in allen üblichen Berufen auswendig kann, ist es hilfreich, eine genaue Beschreibung der eigenen Tätigkeiten an den Antrag auf Prüfung der Berufsunfähigkeit anzuheften.

Hierbei muss deutlich werden, dass die Haupttätigkeiten, also die Tätigkeiten, die den Beruf ausmachen und definieren, nicht mehr ausgeübt werden können. Grundsätzlich muss zwar eine Einschränkung der auszuübenden Tätigkeiten von 50 Prozent vorliegen, doch bei Nichtausführen der Haupttätigkeiten kann auch ein geringerer Prozentsatz angesetzt werden.

Bei der Beschreibung muss deutlich werden, welche Symptome der eigenen Erkrankung dafür verantwortlich sind, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Es reicht also nicht, lediglich zu erwähnen, dass schwere Gegenstände im Beruf des Maurers nicht mehr angehoben werden können. Vielmehr muss klar sein, dass für das Unvermögen des Anhebens die vorliegende Erkrankung und ihre Auswirkungen auf den Körper verantwortlich sind.

Auch nach erfolgter Therapie ist eine Verbesserung nicht aufgetreten oder nicht zu erwarten. Eine entsprechende Bescheinigung erstellt der Arzt, diese wird aber durch den Leistungsprüfer in der Regel noch einmal hinterfragt. Von diesen Darstellungen ist es letzten Endes abhängig, ob sich der Gutachter überzeugen lässt und eine Berufsunfähigkeit bescheinigt.

Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten wegen der Einstufung einer Berufsunfähigkeit bzw. eines Grades der Berufsunfähigkeit, die vor Gericht landen. Auch hier muss hieb- und stichfest belegt werden können, warum die vorliegende Erkrankung eine Tätigkeit im gewählten Beruf oder in einem vergleichbaren Beruf, der eine ähnliche Qualifikation erfordert, nicht mehr möglich sein soll. Gerade das wird schwer, weil die bereits erwähnten schmerzfreien Zeiten das Arbeiten ermöglichen.

Es kann daher sein, dass es grundlegend zuerst nötig ist, einen Überblick über die schmerzfreien und die schmerzbelasteten Zeiten zu erhalten. Damit wiederum ist es möglich, zu belegen, dass häufiger eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und der Beruf nicht mehr wie erforderlich ausgeübt werden kann.

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