Pflegegeld beantragen: Mehr als 3,4 Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland. Um den eigenen Anspruch auf Pflegegeld durchzusetzen, sind mehrere Schritte notwendig. Hier gibt es die wichtigsten Tipps.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Wofür erhalte ich Pflegegeld?
Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine sogenannte Pflegekassenleistung. Diese wird zur Verfügung gestellt, damit pflegebedürftige Menschen über die häusliche Pflege betreut werden können. Im Pflegeversicherungsgesetz ist festgehalten, dass das zugesicherte Pflegegeld für Pflegemaßnahmen eingesetzt werden soll. Der Pflegebedürftige soll so in der Lage sein, alle Kosten für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen selbst decken zu können. Dazu gehört auch die Finanzierung einer pflegerischen Betreuung.
Das Pflegegeld basiert in seiner Höhe auf dem Pflegegrad oder der Pflegestufe. Diese muss vorher beantragt werden. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass das bewilligte Pflegegeld meist nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Eigenleistungen können notwendig werden.
Alle Regelungen rund um das Pflegegeld sind im § 37 SGB XI festgehalten. Hier sind auch die Informationen dazu zu finden, wer Anspruch auf Pflegegeld hat. Vorgaben sind:
- Der Pflegebedürftige muss einen genehmigten Pflegegrad zwischen zwei und fünf haben.
- Die Pflege des Pflegebedürftigen wird zu Hause ausgeführt.
- Sind Pflegesachleistungen bewilligt und werden diese voll ausgeschöpft, ist ein Anspruch auf Pflegegeld nicht mehr vorhanden.
Gut zu wissen ist, dass die häusliche Pflege nicht nur in den eigenen vier Wänden stattfinden muss. Auch dann, wenn der Pflegebedürftige in einem betreuten Wohnen oder in einer Senioren-Wohngemeinschaft lebt, wird Pflegegeld gezahlt. Dieses kann nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen eingesetzt werden. Wird ein Pflegedienst in Anspruch genommen, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Es handelt sich in dem Fall um Pflegesachleistungen.
Wichtig: Wer Pflegesachleistungen erhält und diese nicht komplett nutzt, kann noch anteilig Pflegegeld erhalten. Dies muss beim Antrag jedoch mit berücksichtigt werden.
Wo wird der Antrag auf Pflegegeld gestellt?
Der erste Schritt, damit Pflegegeld auch bewilligt wird, ist der Antrag. Interessant ist in dem Zusammenhang die Frage, wo und wie das Pflegegeld beantragt werden muss. Mit dem Pflegegeld sollen Pflegepersonen dabei unterstützt werden, Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden zu betreuen. Es ist nicht wichtig, ob es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen Verwandten handelt. Liegt ein Pflegegrad von wenigstens 2 vor und erfolgt die Pflege durch eine nicht-professionelle Pflegeperson, besteht der Anspruch auf Pflegegeld.
Nachdem der Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes auf das Konto des Pflegebedürftigen und nicht auf das Konto der Pflegeperson. Der Pflegebedürftige entscheidet dann, wie er das Pflegegeld einsetzt.
Der Antrag wird durch den Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse bestellt. Nicht immer ist der Pflegebedürftige in der Lage, diesen Antrag zu stellen. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, eine Bevollmächtigung auszustellen. Der Bevollmächtigte agiert dann im Namen des Pflegebedürftigen.
Wichtig: Die Pflegekasse arbeitet zusammen mit der Krankenkasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist.
Video: Bekomme ich Pflegegeld? – Das gilt es beim Antrag zu beachten.
Wie wird der Antrag gestellt und was passiert nach der Bewilligung?
Oft kommt Unsicherheit darüber auf, wie der Antrag gestellt werden soll. Tatsächlich ist die Antragstellung einfach und formlos möglich. Bestimmte Vorgaben zu einem Formular müssen nicht eingehalten werden. Es reicht sogar aus, einfach bei der zuständigen Pflegekasse anzurufen. Wer sicherstellen möchte, dass der Antrag auch wirklich eingeht, kann eine schriftliche Anfrage stellen. Aber auch hier müssen keine Formalien eingehalten werden.
Die Pflegekasse wird sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen und das notwendige Formular senden. Als Datum für eine mögliche rückwirkende Zahlung des Pflegegeldes wird der erste Antrag des Pflegebedürftigen vermerkt. Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, geht es zurück an die Pflegekasse. Wie lange es dauert, bis der Antrag bewilligt wird, hängt von der Kasse ab. Das Pflegegeld wird jedoch rückwirkend gezahlt.
Nach der Bewilligung geht ein Bescheid bei dem Antragsteller ein. Er kann sich nun entscheiden, ob er nur durch eine nicht professionelle Person gepflegt werden möchte oder möglicherweise doch die Betreuung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen will. Daher kann der Antragsteller in diesem Fall auch Pflegesachleistungen erhalten oder Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Es handelt sich dann um die Kombinationsleistung. In dem Fall ist eine neue Berechnung notwendig. Eine volle Auszahlung ist dann nicht mehr möglich. Es erfolgt eine Abstimmung aufeinander.
Wichtig: Der Anspruch, den der Antragsteller auf Pflegegeld hat, wird reduziert. Die Höhe der Reduzierung hängt davon ab, in welchem prozentualen Anteil die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Höhe des Pflegegeldes
Wie hoch das bewilligte Pflegegeld ist, hängt vom zugestandenen Pflegegrad ab. Die Unterschiede sind wie folgt:
Pflegegrad | Höhe des Pflegegeldes |
1 | Liegt ein Pflegegrad 1 vor, kann zwar ein Antrag gestellt werden, es ist jedoch keine Auszahlung an Pflegegeld vorgesehen. |
2 | Ab einem Pflegegrad 2 kann ein Pflegegeld bewilligt werden. Es handelt sich um einen Betrag von bis zu 316 Euro, der durch die Pflegekasse ausgegeben wird. |
3 | Wenn ein Pflegegrad 3 vorhanden ist, liegt das Pflegegeld bei einer Höhe von bis zu 545 Euro, das in Anspruch genommen werden kann. |
4 | Hat der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad 4, wird in der Bewilligung ein Pflegegeld in einer Höhe von bis zu 728 Euro ausgegeben. |
5 | Den höchsten Betrag gibt es bei einem Pflegegrad 5. Hier kann der Antragsteller bis zu 901 Euro erhalten. |
Die Entscheidung darüber, ob der Antragsteller Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte gut überlegt sein. Sie besteht dann für wenigstens sechs Monate und kann in diesem Zeitraum nicht angepasst werden.
Wie soll bei einer Ablehnung vorgegangen werden?
Normalerweise ist eine vorhandene Pflegestufe 2 oder auch höher ein Grund dafür, Pflegegeld zu erhalten. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, kann gegen diese natürlich Widerspruch eingelegt werden. Die Pflegekasse muss eine Ablehnung begründen. So ist es möglich, dass sie erst noch einmal eine Kontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchführen lassen möchte. Der Pflegebedürftige kann dem zustimmen.
Wahrscheinlicher ist eine Ablehnung jedoch dann, wenn Pflegegeld beantragt wird, ohne dass eine Pflegestufe vorliegt. Es wird dann allerdings von der Ablehnung der Pflegestufe gesprochen. Wenn die Pflegekasse die vorhandenen Einschränkungen noch nicht als gravierend genug anerkennt, kann die Ablehnung erfolgen. Grundsätzlich ist es möglich, Pflegegeld auch dann zu beantragen, wenn noch gar keine Pflegestufe vorliegt. Gleichzeitig sollte jedoch auch der Antrag auf eine Pflegestufe gestellt werden.
Wird der Antrag auf Pflegegeld schneller bearbeitet, kann dies zu einer Ablehnung oder zu einem Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse führen. Der Pflegebedürftige wird darüber allerdings informiert.
Tipp: Wenn ohne Pflegegrad ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wird, gilt dies als ein Ansinnen auf einen Pflegegrad. Die zuständige Pflegestelle wird den Antrag dementsprechend behandeln. Abhängig davon, ob der Antragsteller privat oder gesetzlich versichert ist, gibt es einen Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder von MEDICPROOF. Es wird ein Gutachten darüber erstellt, ob eine Pflegestufe bewilligt werden soll. Ist dies der Fall, stellt sich nur noch die Frage, welche Pflegestufe es wird.
Hinweis: Es wird ein Termin gemacht, an dem der Gutachter kommt. Vor dem Termin ist es grundsätzlich empfehlenswert, in eine sogenannte Pflegeberatung zu gehen. Hier gibt es Hinweise darauf, was der Gutachter fragen wird, welche Rechte und auch welche Pflichten der Antragsteller hat. Eine gute Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters kann die bewilligte Pflegestufe maßgeblich beeinflussen.
Der Widerspruch bei einem abgelehnten Pflegegrad sollte direkt erfolgen. Es gibt keine klaren Zahlen dazu, wie viele Anträge abgelehnt werden. Grundsätzlich wird jedoch davon ausgegangen, dass jeder dritte Bescheid über den Pflegegrad falsch ist und angefochten werden sollte.
Video: MDK Prüfung – 7 Tipps zur optimalen Vorbereitung
Schnelle Reaktion bei einer Ablehnung
Der Bescheid über den Pflegegrad und das Pflegegeld ist im Briefkasten und die Ablehnung ist nun schriftlich festgehalten. Jetzt ist eine schnelle Reaktion gefragt. In erster Linie sollte der Pflegebedürftige prüfen, warum der Antrag abgelehnt wurde.
Die Gründe sind vielseitig:
- Falsche oder nicht ausreichende Formulierung des Antrages.
- Fehlendes Pflegetagebuch.
- Falsche Vorbereitung auf das Gutachten.
- Der Gutachter hat nicht alle Unterlagen in Bezug auf die Erkrankungen des Antragstellers.
- Beim Gutachten hatte der Pflegebedürftige einen guten Tag.
Wenn beim Antrag Formulierungen falsch sind oder fehlen, können diese noch einmal neu formuliert oder nachträglich eingereicht werden. Hier sollte der Antragsteller sich auch Unterstützung von seinem Hausarzt sowie einem Anwalt holen. Es ist wichtig, dass keine falschen Angaben gemacht werden. Gerade bei der Formulierung benötigen Antragsteller manchmal Hilfe.
Ein Pflegetagebuch ist eine besonders große Unterstützung, wenn der Gutachter kommt. Hier können alle notwendigen Details vermerkt werden. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass gerade pflegebedürftige Menschen nicht nur schlechte Tage haben. Es ist nie vorher abzuschätzen, wie gut oder wie schlecht es dem Antragsteller am Tag der Begutachtung geht. Wird eine Pflegestufe nicht genehmigt, da der Pflegebedarf nicht erkannt wurde, kann um einen weiteren Termin gebeten werden.
Übrigens: Zur Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist es zu empfehlen, sich mit den Modulen und dem Fragenkatalog zu beschäftigen, die eine Grundlage für die Begutachtung darstellen. Pflegebedürftige können sich hier durch Angehörige Hilfe holen und sich gemeinsam mit ihnen auf die Befragung vorbereiten.
Fazit: Pflegegeld beantragen ist nicht schwer
Wird einem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe zugesprochen, die mindestens Stufe zwei beträgt, so kann er auch einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Dafür kann eine formlose Anfrage gestellt werden. Häufig ergeht der Bescheid über die Pflegestufe gleichzeitig mit dem Bescheid für das Pflegegeld. Eine Nachzahlung erfolgt nur bis zum Tag der Antragstellung. Daher sollten die Anträge schnellstmöglich bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Es ist möglich, dafür einen Bevollmächtigten zu benennen.
Kommt es zu einer Ablehnung, sollte genau geprüft werden, auf welcher Basis diese ausgesprochen wurde. Nicht immer ist die Ablehnung auch korrekt. Hier kann es sich lohnen, einen Widerspruch einzulegen und um eine erneute Prüfung zu bitten. Die Beantragung selbst ist also nicht schwer, schwieriger wird es bei einer Ablehnung oder der Zuweisung einer zu geringen Pflegestufe.