Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einen Rechtsstreit gegen die Allianz eingeleitet, da die Auszahlung für einen Riester-Versicherungsnehmer reduziert wurde. In absehbarer Zeit wird das Gericht ein Urteil fällen.
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Rentenkürzung durch Allianz: Verbraucherzentrale klagt
Unter Berufung auf eine branchenübliche Treuhänderklausel behauptete die Anbieterin, das Recht zu haben, vertraglich zugesicherte Rentenzahlungen selbstständig zu verringern. Im vergangenen September wurde die Allianz von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu aufgefordert, die strittige Klausel nicht mehr einzusetzen. Nachdem die Allianz darauf nicht einging, erhoben die Verbraucherschützer Klage.
Rentenkürzungen: Allianz und Zurich passen Riester-Rente an
Im besagten Fall erwarb ein Kunde 2006 eine staatlich unterstützte Allianz-Rentenversicherung, die „Riester Rente Invest Garantie“. Die Rentenzahlung sollte ursprünglich 38,74 Euro monatlich pro 10.000 Euro Versicherungswert betragen. Die Allianz hat den Rentenfaktor jedoch inzwischen um rund 20 Prozent auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert gekürzt.
Zuvor hatte das Landgericht Köln einen ähnlichen Fall zu bearbeiten, in dem es um eine Klausel von Zurich Deutscher Herold ging. Die Richter erklärten die Bestimmung, die eine Kürzung einer auf Investmentfonds basierenden Riester-Police um rund 25 Prozent vorsah, für unwirksam. Daraufhin legte Zurich beim Oberlandesgericht Köln Berufung ein.
Versicherer Allianz: Auseinandersetzung um strittige Regelung
Die Verbraucherzentrale gibt an, dass die Allianz unter anderem den „Schwund der Zinseinkünfte am Kapitalmarkt“ und „die derzeitige andauernde Niedrigzinsperiode“ als Gründe für ihre Entscheidung anführt. Obwohl die Allianz dem Kunden nach seiner Beschwerde mitteilte, dass der Rentenfaktor bei veränderten Voraussetzungen wieder angehoben werde, wurden die genauen Umstände und Berechnungselemente nicht offengelegt. Die Allianz äußert sich nicht zu dem aktuellen Gerichtsverfahren.
Im Zusammenhang mit der Treuhänderklausel warnt Niels Nauhauser, ein Experte für Finanzangelegenheiten bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass Versicherungen momentan danach trachten, ihre Rentenzusagen zu umgehen, indem sie sich auf eine nachteilige Bedingung im Kleingedruckten beziehen.
Verbraucherschützer: Allianz-Treuhänderklausel möglicherweise rechtswidrig
Die Verbraucherzentrale sieht die Allianz-Treuhänderklausel als rechtswidrig an, wie Nauhauser erklärt. Er gesteht ein, dass Rentenkürzungen in gewissen Situationen gesetzlich zulässig sind, jedoch benachteiligt die Klausel die Versicherten, da sie dem Äquivalenzprinzip widerspricht: Der Versicherer sichert sich einseitig das Recht auf Rentenkürzung, ohne sich gleichzeitig zur Rentenerhöhung zu verpflichten, falls sich die Bedingungen wieder verbessern.
Die Verbraucherschützer verfolgen mit ihrer Klage das Ziel, den Kunden das Recht auf Nachforderungen zuzusprechen. Sie nehmen die Bedeutung des Falls zur Kenntnis.
Riester-Renten: Massive Policenprobleme für Millionen
Es wird vermutet, dass annähernd 700.000 Allianz-Riester-Policen von dieser Angelegenheit betroffen sein könnten. Abhängig von der Anzahl weiterer betroffener Rentenversicherungen könnten mehrere Millionen Verträge geprüft werden müssen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, dass es am Markt insgesamt etwa 41 Millionen Rentenversicherungen gibt.
Trotz der Ansichten der Verbraucherschützer betont Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, dass entsprechende Anpassungen grundlegend erlaubt seien, aber nur für nicht garantierte Leistungen wie Überschuss- und Fondsguthaben. Die Anwendung solcher Klauseln sei unterschiedlich je nach Anbieter und Verträgen.
Kontroverse um Riester-Renten-Versicherungen – nicht nur Allianz im Fokus
Obwohl die Riester-Rente aufgrund ihrer hohen Kosten, Komplexität und mangelnden Rendite oft kritisiert wird, ist die Allianz mit über zehn Millionen Versicherungen unter ihrem Siegel nach wie vor der dominierende Marktteilnehmer.
Die Regierungskoalition hat erkannt, dass immer mehr Menschen in Deutschland privat vorsorgen müssen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Um die private Förderrente attraktiver zu machen und die Akzeptanz zu erhöhen, arbeitet eine Expertenkommission derzeit an konkreten Reformvorschlägen und Alternativen zum Riester-Modell.
BGH-Richter entscheiden: Wann schreitet Bafin bei Allianz RiesterRente ein?
Finanzkreise berichten, dass die Bafin als Finanzaufsichtsbehörde, die Verbraucherschutzmaßnahmen umsetzt, auf das Thema der Kürzung von Rentenzahlungen aufmerksam geworden ist. Obwohl die Behörde keine laufenden Verfahren kommentiert, wird sie im Falle eines höchstrichterlichen Urteils die Versicherer auf Handlungsbedarf prüfen.
Die Erwartungen des Verbraucherschützers Nauhauser sind klar: Er geht davon aus, dass Versicherungsunternehmen in nächster Zeit vermehrt mit rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert werden. Sein Ziel ist es, dass das Thema schließlich eine so große Bedeutung erlangt, dass es vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird und zu einem wichtigen Urteil führt.