Zu Silvester geht mit den Silvesterfeierlichkeiten auch eine erhöhte Unfallgefahr einher. Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern führt dabei zu Personen- oder Sachschäden. Spätestens nach einer schweren körperlichen Verletzung oder einem starken Hausbrand stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz.
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Private Unfallversicherung: Unfallschäden durch Pyrotechnik
Die sogenannte Invaliditätsleistung ist der Kern einer privaten Unfallversicherung. Ist der Versicherte durch eine Knallexplosion dauerhaft geschädigt, z.B. an den Händen, dann bekommt er den vertraglich vereinbarten Betrag aus der Invaliditätssumme. Im Einzelfall können hier, basierend auf den Versicherungsbedingungen, noch weitere Leistungsbausteine greifen.
Bei selbstgebauten Feuerwerkskörpern oder nicht zugelassener Pyrotechnik entfällt unter Umständen der Versicherungsschutz.
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Die Feuergefahr (Video)
Nicht selten kommt es zu Wohnungsbränden, die möglicherweise alles zerstören. Brennende Kerzen oder Tischfeuerwerke sind häufige Unfallverursacher.
Die Feuergefahr für den Hausrat, das sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, wird über die Hausratversicherung abgedeckt; sind Gebäudeteile beschädigt, tritt die Wohngebäudeversicherung in die Leistungsprüfung. Die Vollkaskoversicherung tritt im Falle von Vandalismus in Kraft, die Teilkasko bei einem Brand bzw. einer Explosion an einem PKW.
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Rolle der Privathaftpflichtversicherung
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
In der Haftung steht also, der jemanden unter vorgenannten Bedingungen schädigt. Das bedeutet, dass die Privathaftpflichtversicherung einspringt, wenn der eigene Böller Schuld an einer Verletzung eines Fußgängers ist, wird man zu Unrecht beschuldigt so übernimmt die Privatrechtsschutzversicherung die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ ein.
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