Erwerbsunfähigkeitsrente Voraussetzungen: Befunde, Antrag, Ablauf

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Wer eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und auch erhalten möchte, der muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und was es zu beachten gibt, kann man hier erfahren.

Erwerbsunfähigkeitsrente: Diese Voraussetzungen sollten Sie kennen

Den Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es so nicht mehr, im Zuge einer Gesetzesform aus dem Jahre 2001 wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Aber nicht nur die Bezeichnung hat sich geändert, mit der Reform traten auch weitere Änderungen in Kraft, die man kennen sollte, wenn man eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente beantragen möchte.

Wer eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, muss grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beachten sollte man außerdem, dass bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden wird. Schlussendlich entscheidet die Rentenversicherung über die Konditionen und die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.

Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind, erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente in voller Höhe, wenn sie in ihrem erlernten Beruf oder auch einem gleichwertigen Beruf auf unbestimmte Zeit nicht mehr tätig werden können.

 

Arbeitnehmer, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, erhalten eine Erwerbsminderungsrente/Erwerbsunfähigkeitsrente nur unter der Voraussetzung, dass sie in überhaupt keinem Beruf (unabhängig davon, ob es der erlernte oder der zuletzt ausgeübte Beruf ist) mehr als drei Stunden täglich arbeiten können.

 

Das sind schlechte Nachrichten für Berufsanfänger, Auszubildende und Studenten, denn sie können diese Voraussetzungen meist nicht erfüllen und sind damit von der Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen von der geforderten fünfjährigen Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung möglich. Unter Umständen lassen sich folgende Zeiten anrechnen:

  • Versorgungsausgleich bei einer Scheidung
  • Politische Verfolgung in der ehemaligen DDR
  • Kindererziehung
  • Pflege und Betreuung von Familienangehörigen Zuhause
  • freiwillige Beitragszahlungen
  • Bezüge von Übergangs-, Kranken- oder Arbeitslosengeld
  • Rentensplitting
Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind, erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente in voller Höhe. (#01)

Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind, erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente in voller Höhe. (#01)

Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente: So lauten die Voraussetzungen

Ganz unabhängig von bestimmten Ausnahmen, gibt es generelle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit es sich überhaupt lohnt, den Antrag zur Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente auszufüllen. Denn 40% der Anträge werden von der Rentenversicherung abgelehnt. Da ist es sinnvoll, bereits vorab abzuklären, ob man überhaupt zu dem Kreis der Personen gehört, die die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente erfüllen. Seit dem 01. Januar 2001 gelten für Arbeitnehmer, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, folgende Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer kann eine fünfjährige Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung nachweisen.
  • Der Arbeitnehmer hat mindestens drei Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt.

Diese Punkte gelten als grundlegende Voraussetzung, um überhaupt eine Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente beantragen zu können. Diese Punkte werden als versicherungstechnische Voraussetzungen gewertet, die erfüllt sein müssen, bevor man einen Antrag stellen kann. Daneben gibt es aber auch medizinische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente eine Chance auf Bewilligung hat. Ein Arzt muss in einem medizinischen Gutachten bescheinigen, dass der Antragsteller:

  • weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, um die volle Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente zu erhalten
  • oder mehr als drei Stunden täglich, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, um eine teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente: Das Geburtsdatum ist eine wichtige Voraussetzung

Zu den Voraussetzungen in Bezug auf die Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente zählt auch ganz maßgeblich das Geburtsdatum das Antragstellers. Stichtag ist hier der 01. Januar 1961. Antragsteller, die vor diesem Datum geboren sind, haben es in der Regel leichter, die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Bei diesen Arbeitnehmern reicht es aus, dass sie ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, während Antragsteller, die nach 1961 geboren sind, nachweisen müssen, dass sie gar keinen Beruf mehr ausüben können, unabhängig davon, welchen Beruf sie erlernt oder zuletzt ausgeübt haben. Das bedeutet beispielsweise für Akademiker, die nach 1961 geboren sind, dass sie auch in einem Beruf eingesetzt werden können, für den man nicht zwingend ein Studium abgeschlossen haben muss.

Video:Was sich bei der Erwerbsminderungsrente ändert

Die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente ist zeitlich befristet

Wer einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente stellt und diesen bewilligt bekommt, dem muss klar sein, dass die Rente befristet ist. Höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, also bis zu dem Alter, in dem Arbeitnehmer normalerweise ihre Altersrente bekommen, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Darüber hinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente in der Regel auf drei Jahre begrenzt. Nach diesem Zeitraum wird für gewöhnlich eine weitere Gesundheitsprüfung durchgeführt, in der der Rentner nachweisen muss, dass er oder sie weiterhin nicht in der Lage ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Wird in der Gesundheitsprüfung festgestellt, dass sich der Gesundheitszustand verbessert hat, kann die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Das muss jedoch individuell von Einzelfall zu Einzelfall unterschieden werden.

Darüber hinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente in der Regel auf drei Jahre begrenzt. (#02)

Darüber hinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente in der Regel auf drei Jahre begrenzt. (#02)

Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente: So können Sie sie beantragen

Wer nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich und / oder weniger als sechs Stunden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, der kann eine Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente beantragen. Dabei gibt es einige Voraussetzungen zu beachten, damit der Antrag auch sofort vollständig und fehlerlos beim Versicherungsträger eingereicht werden kann. Zu den Voraussetzungen einer Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente gehören:

  1. Tritt bei dem Arbeitnehmer eine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ein, muss der entsprechende Antrag innerhalb einer Frist von sieben Kalendermonaten gestellt werden.
  2. Handelt es sich um eine unbefristete Erwerbsminderung, muss das sogar noch schneller gehen: In diesem Fall hat man nur drei Monate Zeit, um den Antrag fristgerecht einzureichen.
  3. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Das ist natürlich ein großer Vorteil, wenn man die Frist einhalten möchte. Wer dagegen auf eine zügige Bearbeitung des Antrags hofft, der sollte unbedingt die entsprechenden Formblätter und Anträge des Rentenversicherungsträgers benutzen, da sie die Bearbeitung und damit letztlich auch die Auszahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente erheblich beschleunigen.
  4. Der Antrag kann direkt bei der Rentenversicherung angefordert werden und das auf unterschiedliche Arten:
    schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder sogar persönlich. Der Antragsteller hat die freie Auswahl.
  5. In der Regel werden verschiedene Bescheinigungen gefordert, die bei dem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente nachgewiesen werden müssen:
  • Rentenversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer
  • Nachweise darüber, dass regelmäßig Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt worden sind
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Mitgliedschaft
  • Falls vorhanden ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Gutachten eines Arztes über die Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Nachweise über Zeiten eventueller Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung oder Pflege pflegebedürftiger Angehöriger

Wer diese Nachweise zusammengetragen hat, hat in der Regel die formalen Voraussetzungen erfüllt, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Der Rentenversicherungsträger bearbeitet nun den Antrag und entscheidet über den Bescheid. Meist dauert es nur wenige Wochen, bis der Antrag bearbeitet ist und der Versicherte weiß, ob er die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente & Erwerbsminderungsrente erfüllt.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: Monika Wisniewska – #01: LHPHH – #02: nullplus

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