Wer mit den Versicherern hadert, braucht profundes Wissen über Gerichtsurteile. 4 bis 6 der ungewöhnlichsten Urteile aus dem Umfeld der Berufsunfähigkeit haben wir hier zusammengetragen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Gerichtsurteile: 4 bis 6 ungewöhnliche Entscheidungen
Es ist erstaunlich, im Lande vor den Gerichten so verhandelt wird. Manche Klage mutet schon sehr kurios an – und manches Urteil noch um einiges kurioser. Dies sind die verrücktesten Verhandlungen zwischen Klägern, Beklagten und Richtern.
Das erste der 4 bis 6 Gerichtsurteile
Im ersten der 4 bis 6 Gerichtsurteile hat das Landgericht Offenburg entschieden. Wer schon mal einen Antrag auf Versicherung ausgefüllt und unterschrieben hat, kennt die Gesundheitsfragen. In den Gerichtsurteil entzschied das Landgericht Offenburg pro Versicherungsnehmer.
Auf einem Antragsformular ist oftmals recht wenig Platz zum Eintragen aller Beschwerden und Behandlungen. Manche Versicherer erkennen beim Eintritt des Versicherungsfalls plötzlich, dass bestimmte Beschwerden und Behandlungen nicht auf dem Antragsformular eingetragen wurden. Oftmals sind dies für den Antragsteller nebensächliche Informationen, da es sich aus dessen Sicht weder um schwere Erkrankungen noch um erkennbar chronische Erkrankungen unhd auch um keine Krankenhausaufenthalte handelt.
Das Landgericht Offenburg erkannte, dass auf einem Antragsformular, welches für derlei Aufzählungen nur wenig Platz zur Verfügung stellt und das auch nicht auf ein Beiblatt verweist, welches der Antragsteller ausfüllen möge, der Antragsteller nur die schweren und bedeutungsvollsten Erkrankungen und Behandlungen ausfüllen muss.
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Das zweite der 4 bis 6 Gerichtsurteile
Beim zweiten der 4 bis 6 Gerichtsurteile urteilte das Landgericht Offenburg über den Vorwurf der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Hier ging es insbesondere um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Der chronische Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers führte zu einer Leberzirrhose. Die Leberzirrhose führte beim Versicherungsnehmer zur Berufsunfähigkeit.
Als der Versicherer die Leistungen verweigerte, begründete dieser die Verweigerung damit, dass der Versicherungsnehmer die Leberzirrhose durch seinen Alkoholkonsum vorsätzlich herbeigeführt habe.
Das Landgericht Offenburg entschied aber, dass der chronische Alkoholkonsum nicht als vorsätzliche Herbeiführung der Berufsunfähigkeit zu werten sei.
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Das dritte der 4 bis 6 Gerichtsurteile
Das OLG Köln hatte im dritten der 4 bis 6 Gerichtsurteile über eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu entscheiden. Hier ging es um das Verschweigen von sogenannten Bagatellerkrankungen. Die Erkrankungen, um welche es hier ging, sind Kreuzschmerzen und eine Sehnenscheidenentzündung, welche jedoch keine vertiefte Behandlung erforderten, obschon sie zu einer ärztlichen Krankschreibung führten. Die beiden Fälle lagen auch bereits mehrere Jahre zurück. Als Bagatellerkrankungen unterliegen sie nicht der Anzeigepflicht bei Einreichung des Versicherungsantrags.
Anders wäre es gewesen, wenn sehr viele solcher Erkrankungen vorgelegen hätten. In diesem Fall wären die zahlreichen Erkrankungen ein Indiz auf einen sehr schlechten Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers gewesen.
Der Versicherungsnehmer – ein Inhaber eines Lebensmittelgeschäfts – stellte zudem dar, dass er täglich anfallende Ladetätigkiten nicht mehr ausführen könne. Die Ladetätigkeit gilt in diesem Fall als körperliche Schwerarbeit. Nach Angaben des Versicherungsnehmers umfassten diese Arbeiten täglich etwa zwei Stunden, die nunmehr gesundheitsbedingt nicht mehr verrichtet werden können. Dennoch ist hier eine Berufsunfähigkeit von 50 % oder darüber nicht festzustellen, wie das Oberlandesgericht Köln ausführte. Es begründete dies damit, dass die Beeinträchtigung nicht so stark ist, dass dem Inhaber des Lebensmittelgeschäfts ein sogenanntes sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.
Das vierte der 4 bis 6 Gerichtsurteile
Das Oberlandesgericht Hamm entschied im vierten der „4 bis 6 Gerichtsurteile“, dass eine Verjährung der Ansprüche im Fall einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eintreten kann und dass dennoch eine Verpflichtung zur Weiterzahlung der Versicherungsprämien bestehen bleibt. Zudem bleibt dem Versicherungsnehmer das Recht auf eine Rentenzahlung für den Fall, dass die auslösenden Bedingungen erneut eintreten.
Das fünfte der 4 bis 6 Gerichtsurteile
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies im vierten der 4 bis 6 Gerichtsurteile die Klage eine ehemals selbständigen Maurers zurück. Dieser hatte sich noch als Maurer eine Verletzung der Hand zugezogen, die es ihm unmöglich machte, weiterhin als Maurer tätig zu werden.
Der Maurer nahm an einer Umschulung zum Bauzeichner teil, versäumte es aber dann, sich ausreichend um eine Stelle im neuen Tätigkeitsfeld zu bemühen. Der Versicherer stellt daraufhin seine Leistungen ein und forderte erneut die Prämien zum Vertrag an. Dagegen klagte die Frau des nunmehrigen Bauzeichners.
Das sechste der 4 bis 6 Gerichtsurteile
Im sechsten der 4 bis 6 Gerichtsurteile nahm das Oberlandesgericht Koblenz zu einer besonders interessanten Haftungsfrage Stellung. Ein Versicherungsmakler hatte einem Kunden zum Beratungsgespräch Antragsformulare vorgelegt, in denen die Gesundheitsfragen bereits mit „Nein“ markiert waren.
Dieser Fall gewinnt noch weiter an Brisanz, wenn man erfährt, dass der Versicherungskunde dem Makler seine Vorerkrankungen dargelegt hatte, zu denen insbesondere auch Rückenschmerzen, eine Herzkatheteruntersuchung, eineKoronarangiographie sowie LWS-Beschwerden gehörten. In diesem Fall sah das Gericht den Makler aufgrund seiner hazardeurhaften Vorgehensweise in der Haftung.
Außergewöhnliche Gerichtsurteile: 4 bis 6 Fälle zu BU-Verträgen
Einige der 4 bis 6 Urteile sind in der Tat recht obskur. Manches Mal erkennt man den Versicherer, manches Mal den Versicherungsnehmer als krampfhaft an seinen Pfründen festhaltend.
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