Schulden während der Ehe: Wer muss zahlen?

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Durch das Ja-Wort vor dem Standesbeamten übernehmen Ehepartner gemeinsame Verantwortung und Pflichten, einschließlich finanzieller Verpflichtungen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Schulden, die ein Partner vor der Ehe gemacht hat, weiterhin seine alleinige Verantwortung bleiben.

Vorherige Schulden haften nur am Verursacher

Wenn ein Partner vor der Ehe Schulden aufgenommen hat, bleibt er allein für diese Verbindlichkeiten verantwortlich. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Kreditverträge, Unterhaltsansprüche oder andere finanzielle Verpflichtungen handelt. Der Partner, der diese Schulden vor der Ehe hatte, haftet auch nach der Eheschließung allein dafür. Diese Regelung gilt auch für Schulden, die aus Verträgen oder Gerichtsurteilen resultieren, wie von den ARAG Experten erklärt.

Schulden in der Ehe: Keine gemeinsame Haftung

Schulden, die während der Ehe gemacht werden, sind in der Regel alleinige Verbindlichkeiten des jeweiligen Ehepartners. Die Ehe führt nicht automatisch zu einer Haftung für die Schulden des Partners, unabhängig von der gewählten Güterstandsregelung.

Der Gesetzgeber hat in Paragraf 1363 Absatz 2 des BGB festgelegt, dass das Vermögen von Mann und Frau in einer Zugewinngemeinschaft nicht gemeinschaftliches Vermögen ist.

Laut ARAG Experten haften beide Ehegatten als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, die im Rahmen der Haushaltsführung getätigt werden.

Ehegatten haften für Partner-Schulden auf gemeinsamem Girokonto

Ehepartner müssen gemeinsam für Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto aufkommen, auch wenn nur einer von ihnen die Schulden verursacht hat.

Mitmieter im Mietrecht: Ausnahme für nicht unterzeichnende Ehepartner

Wenn der nicht unterzeichnende Ehepartner im Laufe des Mietverhältnisses dem Vermieter gegenüber rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt, gilt er als Mitmieter.

Scheidung als Chance zur Steueroptimierung

Steuerliche Vorteile nach Scheidung: Naturalunterhaltsleistung geltend machen

Wenn ein geschiedener Partner aus der gemeinsamen Immobilie auszieht und sie dem anderen unentgeltlich überlässt, kann dies steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Malermeister sorgt für Wohnsicherheit nach der Trennung

Ein Mann traf seine zukünftige Frau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Im Eheversprechen versprach sie, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Als Gegenleistung gewährte er ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Darüber hinaus verpflichtete er sich, ihr nach einer möglichen Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zu überlassen, um sicherzustellen, dass sie eine gesicherte Lebensgrundlage hat.

Nach der Trennung von ihrem Ehemann und ihrer Rückkehr zur Prostitution widerrief die Frau das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Widerruf und bezweifelte die Gültigkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).

In ihren Artikeln liefern die ARAG Experten wertvolle Informationen darüber, wie Schulden in einer Ehe behandelt werden sollten und welche Konsequenzen sie für die Ehepartner haben können. Es wird deutlich gemacht, dass Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, die alleinige Verantwortung des betreffenden Partners bleiben und dass die Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen Partners haften. Eine Haftung tritt nur dann ein, wenn der Vertrag mit unterzeichnet wurde oder Bürgschaften übernommen wurden.

Zudem enthält der Artikel praktische Tipps für Ehepaare, die mit Schulden in einer Ehe umgehen müssen.

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