Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden mit der Herausforderung der Doppelbesteuerung ihrer Rente konfrontiert. Um sicherzustellen, dass keine doppelten Steuern gezahlt werden müssen, ist es ratsam, frühzeitig aktiv zu werden. Die Rentner selbst tragen die Beweislast und müssen dem Finanzamt alle relevanten Unterlagen vorlegen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es ist wichtig, dass sie ihre steuerliche Situation genau kennen und entsprechende Schritte einleiten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Doppelbesteuerung der Rente: Aktive Vorsorge durch Dokumentenaufbewahrung
Um eine Doppelbesteuerung Ihrer Rente zu vermeiden, sollten Sie alle Steuerbescheide und Rentenbezugsmitteilungen gut aufbewahren. Die Ampel-Koalition setzt sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dafür ein, eine Doppelbesteuerung auszuschließen. Es ist jedoch noch nicht sicher, ob dies gelingen wird. Während Sie Ihre Rente beziehen, sollten Sie Ihre steuerliche Situation im Blick behalten und gegebenenfalls Unterlagen vorlegen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Rentner müssen teilweise bereits versteuerte Beiträge erneut versteuern
Rentnerinnen und Rentner können von einer Doppelbesteuerung betroffen sein, wenn sie mehr Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, als sie während ihres Arbeitslebens als Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer absetzen konnten. Dies hat zur Folge, dass Rentner auf einen Teil der bereits versteuerten Beiträge erneut Steuern entrichten müssen.
Im Rahmen von zwei Urteilen am 19. Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die genauen Berechnungsgrundlagen für Rentenbeiträge festgelegt. Ab dem Jahr 2023 haben Steuerzahler die Möglichkeit, ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer abzusetzen. Diese Regelung tritt früher in Kraft als ursprünglich geplant. Es ist wichtig zu wissen, welche Rentenbeiträge in der Steuererklärung anzugeben sind, um von dieser Neuregelung zu profitieren und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Rentenbesteuerung: SPD, Grüne und FDP wollen Änderungen ab 2023
Ein weiteres Vorhaben betrifft die volle Besteuerung der Rente bis zum Jahr 2060. Derzeit wären Renten ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent steuerpflichtig. Die Parteien SPD, Grüne und FDP planen eine Änderung, indem der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nicht mehr jährlich um 1 Prozent, sondern nur noch um 0,5 Prozent steigt.
Die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils ist vom Renteneintrittsjahr abhängig. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2023 müssen Rentner 83 Prozent ihrer Rente versteuern, während 17 Prozent steuerfrei bleiben. Für das Jahr 2024 liegt der aktuelle steuerpflichtige Anteil bei 84 Prozent. Die geplante Reform der Ampel-Koalition sieht vor, den steuerpflichtigen Anteil im Jahr 2023 auf 82,5 Prozent und im Jahr 2024 auf 83 Prozent zu senken.
Forderung nach späterer vollständiger Besteuerung der Alterseinkünfte
Experten sind der Überzeugung, dass die Reform der Rentensteuer nicht ausreichend ist. Der Sozialverband VdK fordert eine längere Streckung der vollständigen Besteuerung der Alterseinkünfte bis zum Jahr 2070 anstelle von 2060. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass Fälle von Doppelbesteuerung vermieden werden können, wie VdK-Präsidentin Verena Bentele betont.
Früherer Tod von Männern kann zu Doppelbesteuerung führen
Die Gefahr einer Doppelbesteuerung der Rente besteht insbesondere für junge Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind. Rentner, die erst seit Kurzem Rente beziehen, ehemalige Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss, unverheiratete Senioren ohne Witwenrente und Männer sind von diesem Risiko betroffen. Der Bundesfinanzhof warnt vor möglichen Doppelbesteuerungen bei diesen Gruppen und empfiehlt, sich frühzeitig über die individuelle Situation zu informieren.
Berechnung der Doppelbesteuerung: Lebenserwartung und steuerfreie Rente beachten
Um zu überprüfen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssen Rentner ihre erwartete steuerfreie Rente kennen. Da die genaue Lebenserwartung nicht vorhergesagt werden kann, sollten Rentner die durchschnittliche Lebenserwartung gemäß Sterbetafel berücksichtigen.
Um sicherzugehen, dass Ihre Rente nicht doppelt besteuert wird, sollten Sie Ihren individuellen Rentenfreibetrag berücksichtigen. Dieser ist abhängig vom Jahr Ihres Renteneintritts. Zudem ist es wichtig, den Freibetrag eines möglicherweise länger lebenden Ehepartners aus dessen Hinterbliebenenrente in Ihre Berechnung einzubeziehen. Bei der Prüfung auf Doppelbesteuerung spielen andere Freibeträge wie der Grundfreibetrag oder Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben keine Rolle.
Angenommen, Sie beenden Ihre berufliche Tätigkeit im Jahr 2023 und haben keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.600 Euro ergäbe sich eine jährliche Rente von 19.200 Euro. Gemäß den aktuellen Steuervorschriften wären 17 Prozent dieser Rente steuerfrei, was einem Rentenfreibetrag von 3.264 Euro entspricht.
Eine 66-jährige Frau hat einen Rentenfreibetrag von 3.264 Euro, der bis an ihr Lebensende steuerfrei bleibt. Unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung bei Rentenbeginn von 20,26 Jahren ergibt sich eine erwartete steuerfreie Rente von insgesamt 66.129 Euro, wenn man den Rentenfreibetrag mit diesem Wert multipliziert.
Rentnerinnen und Rentner sollten prüfen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, indem sie die erwartete steuerfreie Rente mit der Summe der versteuerten Beiträge zur Rentenversicherung vergleichen. Diese Berechnung ist jedoch kompliziert und erfordert genaue Kenntnisse über die steuerlichen Regelungen.
Steuerliche Absetzung der Rentenbeiträge seit 2005 – jährliche Beträge ermitteln
Seit 2005 konnten Steuerzahler einen Teil ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Dieser absetzbare Teil wurde Jahr für Jahr erhöht und erreichte schließlich im Jahr 2023 den Maximalwert von 100 Prozent. Um die versteuerten Rentenbeiträge in einem bestimmten Jahr zu berechnen, müssen die relevanten Beträge einzeln ermittelt und von der Gesamtsumme der Rentenbeiträge in diesem Jahr abgezogen werden.
Bei der Prüfung auf eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente für den Zeitraum bis 2004 sollten Rentner nicht nur ihre Rentenbeiträge, sondern auch alle anderen Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, berücksichtigen. Um die genauen steuerlichen Auswirkungen abzulesen, können alte Steuerbescheide und Lohnabrechnungen eine wertvolle Informationsquelle sein.
Falls Ihnen Ihre alten Steuerbescheide und Lohnabrechnungen nicht mehr zur Verfügung stehen, können Sie dennoch die versteuerten Rentenversicherungsbeiträge bis 2004 ermitteln. Dazu sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf heranziehen und die Höhe der Beitragssätze beachten. Durch Berechnung des Anteils der Rentenversicherungsbeiträge an allen anderen Beiträgen und Anwendung dieser Prozentzahl auf die Vorsorgeaufwendungen erhalten Sie die benötigten Informationen.
Bei Doppelbesteuerung: Einspruch einlegen und Klage einreichen!
Sollten Sie durch Ihre Berechnung feststellen, dass ein Teil Ihrer Rente doppelt besteuert wurde, empfiehlt es sich, die entsprechenden Unterlagen an das Finanzamt zu schicken und um eine gründliche Prüfung zu bitten. Falls das Finanzamt Ihre Annahme nicht bestätigt, haben Sie die Möglichkeit, im ersten Schritt Einspruch einzulegen. Wenn auch dieser Einspruch abgelehnt wird, bleibt Ihnen nur noch die Option, Klage vor dem Finanzgericht einzureichen.
Rentner profitieren von vollständigem Abzug der Rentenbeiträge ab 2023
Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Reform der Rentensteuer. Seit 2023 können sie ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen, was eigentlich erst für 2025 geplant war. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die volle Besteuerung der Rente bis 2060 zu strecken, anstatt sie bereits ab 2040 zu 100 Prozent steuerpflichtig zu machen. Diese Maßnahmen sollen Rentnerinnen und Rentnern helfen, ihre finanzielle Situation zu verbessern und ihre Renten besser zu planen.
Trotz der Reform der Rentensteuer gibt es Experten, die der Meinung sind, dass die getroffenen Maßnahmen nicht weit genug gehen. Der Sozialverband VdK fordert eine vollständige Besteuerung der Alterseinkünfte erst ab dem Jahr 2070, um Einzelfälle von Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Rentnerinnen und Rentner finanziell zu entlasten und eine gerechtere Besteuerung im Alter sicherzustellen.
Damit Rentnerinnen und Rentner nicht zweimal Steuern für ihre Rente zahlen müssen, ist es von großer Bedeutung, dass sie ihre individuelle Situation genau prüfen und die Berechnungen zur Doppelbesteuerung durchführen. Durch eine eingehende Analyse können sie feststellen, ob eine Doppelbesteuerung droht und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern.