Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich am 6. November 2023 auf den Entgeltkatalog für Krankenhäuser geeinigt. Dieser Katalog legt die Fallpauschalen (DRG) für das Jahr 2024 fest und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser profitieren von einer Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zudem wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.
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DRG-Bereich: Veränderungswerte und Tariferhöhung für 2024 festgelegt
Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere bedeutende Vergütungsregelungen vereinbart. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als wesentliche Faktoren für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beläuft sich auf +5,13% und ist somit von großer Bedeutung für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Somit sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.
Bundesländer vernachlässigen ausreichende Finanzierung der Krankenhausinvestitionen
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, weist darauf hin, dass die Einigung eine entscheidende Rolle für die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr spielt. Die Selbstverwaltungspartner haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, gemeinsam Lösungen zu finden, während die Bundesländer weiterhin die angemessene Finanzierung der notwendigen Investitionen vernachlässigen.
Die Selbstverwaltungspartner haben trotz schwieriger Vorzeichen ihre Aufgabe und Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllt, betont Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Laut Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, haben die Partner trotz der anstehenden Krankenhausreform eine belastbare Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden.
Pflegepersonalkosten nicht Teil der DRG-Fallkostenkalkulation
Der DRG-Fallpauschalenkatalog ist ein Instrument, das mithilfe von Relativgewichten das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle festlegt. Die Vergütungshöhe, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt maßgeblich von den in den einzelnen Bundesländern festgelegten Basisfallwerten ab. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr in die klassische DRG-Fallkostenkalkulation einbezogen. Stattdessen wird das pflegespezifische Budget über DRG-bezogene Tagessätze finanziert.
Einigung auf Krankenhausentgelte stärkt Patientenversorgung und Krankenhäuser
Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 ist ein bedeutender Schritt, um sicherzustellen, dass Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern finanziell abgedeckt werden können. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Nun liegt es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.