Dank der beschlossenen Gesetzesänderung im Bundestag müssen Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keine hohen Nachzahlungsforderungen mehr befürchten, wenn sie ihre Einkommensnachweise nicht rechtzeitig einreichen.
Rückwirkende Neuberechnung der Beiträge für Selbstständige möglich
In der bisherigen Regelung hatten Selbstständige drei Jahre Zeit, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Die Krankenkassen berechneten anhand dieser Nachweise den Beitrag, den die Versicherten zahlen mussten. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen wurde jedoch der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob nachträglich Steuerbescheide vorgelegt wurden. Dies konnte zu Nachzahlungsforderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr führen, was für Selbstständige mit geringem Einkommen eine enorme finanzielle Belastung bedeutete.
Verbraucherschützer haben mit ihrer Forderung nach einer Überprüfung der Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Erfolg gehabt. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat im Oktober eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch beschlossen. Diese Änderung wird die Krankenkassen daran hindern, bei verspäteter Einreichung der Unterlagen den Höchstbeitrag ohne Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Steuerbescheide zu berechnen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.
Selbstständige haben die Möglichkeit, eine Neuberechnung der Beiträge entsprechend ihres Einkommens zu verlangen und zu viel bezahlte Beiträge zurückzufordern.
- Die Krankenkassen können den Höchstbeitrag nicht verlangen, solange das Finanzamt keinen Steuerbescheid ausstellt. Damit werden nachträglich eingereichte Einkommensnachweise berücksichtigt und eine gerechtere Beitragsberechnung ermöglicht
- Die Krankenkassen müssen die Versicherten über die Berechnung der Beiträge informieren. Innerhalb von zwölf Monaten können die Versicherten eine Neufestsetzung des monatlichen Kassenbeitrags beantragen, um ihn an ihr tatsächliches Einkommen anzupassen. Diese Informationspflicht ermöglicht eine individuelle Beitragsanpassung
- Nachträglich vorgelegte Einkommensnachweise von Selbstständigen werden von den Krankenversicherungen akzeptiert, um den Beitrag entsprechend zu verändern
Verbraucherschützer freuen sich über die geplanten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten sollen. Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine Neuberechnung ihrer Beiträge entsprechend ihres Einkommens zu beantragen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Die geplante Gesetzesänderung stellt eine maßgebliche Verbesserung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie schützt sie vor hohen Nachzahlungen und ermöglicht eine gerechtere Berechnung der Beiträge. Selbstständige können nun auf eine transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit bietet und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz gewährleistet.