Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die eine Reise ins Ausland planen, sollten vorab ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Dies ist besonders wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung oft keine Kosten für den Rücktransport übernimmt.
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Wichtig für chronisch Kranke: Reisetauglichkeit klären
Vor Antritt einer Reise ist es ratsam, dass Personen mit chronischen Krankheiten ihre Reisetauglichkeit ärztlich bescheinigen lassen und ihren Versicherungsschutz mit ihrem Versicherer klären. Dafür wird eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, die klar die Art der Vorerkrankung und den Umstand, dass während der Reise keine Behandlungen notwendig sind, darlegt. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) unterstreicht die Wichtigkeit dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.
Bedeutung der Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung für chronisch Kranke
Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt an Bedeutung, da viele Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränken. Sie übernehmen nur Leistungen im Versicherungsfall, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, Folgen eines Unfalls oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Allerdings bleibt oft unklar, was genau unter „Verschlechterung“ zu verstehen ist. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Absehbare Behandlungen, die bereits vor der Abreise bekannt waren, sind nicht versichert, ebenso wie eventuelle Rücktransportkosten.
Wichtige Absicherung für chronisch kranke Reisende
Es empfiehlt sich, dass chronisch kranke Menschen vor Reisebeginn Kontakt mit ihrem Versicherer aufnehmen, um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung einzuholen, beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis. Einige Versicherungsgesellschaften stellen spezielle Formblätter für solche Bescheinigungen zur Verfügung, die Versicherte anfordern können.
Es ist ratsam, die Empfehlungen des Arztes oder der Ärztin ernst zu nehmen und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann möglicherweise von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei unvorhersehbaren Notfallsituationen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.
Wichtiger Schutz für chronisch Kranke
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland reisen. Sie deckt jedoch nicht bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen ab, bei denen eine Behandlung während des Auslandsaufenthalts erforderlich ist.
Im Falle einer Krankheit im Ausland können gesetzlich Krankenversicherte von Sozialversicherungsabkommen mit bestimmten Ländern innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums profitieren. Dies bedeutet, dass sie Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall haben, wenn sie sich in einem dieser Länder befinden.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet chronisch kranken Reisenden einen wichtigen Schutz, da sie im Notfall die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte abdeckt. Es ist ratsam, vor Reisebeginn den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland zu minimieren.