Wer haftet für Schäden durch nicht geräumtes Laub?

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Der Herbst ist nicht nur eine schöne Jahreszeit mit buntem Laub, sondern kann auch zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Verantwortlichen ihre Pflicht zur Räumung nicht erfüllen. Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter mit hohen Kosten konfrontiert werden. Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle zu schützen, empfiehlt Bianca Boss, Vorständin beim Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV), den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

Gefahrenpotential: Herbstlaub auf privaten Gehwegen

Grundsätzlich sind die Kommunen für die Räumpflicht von Herbstlaub auf öffentlichen Straßen und Wegen zuständig. Sobald jedoch private Grundstücke an die Gehwege angrenzen, geht die Verantwortung für die Räumung auf die Grundstückseigentümer über. Um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, müssen sie das Grundstück, die Gehwege und die Eingänge von Laub befreien. Wird dieser Pflicht nicht ausreichend nachgekommen, drohen Schadenersatzforderungen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen, warnt Boss.

Vermietete Immobilien unterliegen häufig der Verkehrssicherungspflicht, die auf die Mieter übertragen wird. Sollte es zu einem Schaden kommen, können auch die Mieter haftbar gemacht werden. Die finanziellen Folgen können in solchen Fällen sehr hoch sein und im Extremfall sogar zu einer Pfändungsgrenze führen.

Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen in solchen Fällen einen umfassenden Versicherungsschutz. Sie deckt nicht nur die Kosten der gesetzlichen Haftpflicht, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.

Bianca Boss empfiehlt Vermietern von Immobilien, zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Erwägung zu ziehen. Insbesondere unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die nicht vom Eigentümer bewohnt werden, sollten separat abgesichert werden. Es ist wichtig, die Bedingungen der Versicherungspolice sorgfältig zu überprüfen und bei Unklarheiten den Versicherer zu kontaktieren, um eine angemessene Absicherung zu gewährleisten.

Es kann vorkommen, dass die vereinbarte Deckungssumme zu niedrig ist und daher eine Anpassung erforderlich ist.

Um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Herbstlaub zu schützen, ist es unerlässlich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt nicht nur die Begleichung des Schadens, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab.

Wenn man sein Eigentum vermietet, ist es ratsam, neben der Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. So ist man auch bei Schäden an der vermieteten Immobilie finanziell geschützt. Um sicherzustellen, dass die Versicherung ausreichenden Schutz bietet, sollte man regelmäßig die Deckungslücken überprüfen.

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