Im Rahmen einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums wurde die Generali Versicherung AG (Generali) wegen bestimmter Klauseln in ihren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung verklagt. Diese Klauseln erlaubten es der Generali, Deckungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass diese Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen.
Generali: Verstoß gegen Transparenz bei Ausnahmesituationsklausel
Gemäß den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG wird kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gewährt, die im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen stehen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine größere Gruppe von Personen gerichtet sind. Diese Klausel wurde vom Obersten Gerichtshof aufgrund des unklaren Begriffs „Ausnahmesituation“ als intransparent und daher unzulässig beurteilt, da sie den Versicherungsnehmern keine verlässliche Einschätzung ihrer Rechtsposition ermöglicht.
Der OGH hat festgestellt, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ so vage ist, dass es im allgemeinen Sprachgebrauch keine klaren Kriterien gibt, um jede mögliche Situation eindeutig als Regelfall oder Ausnahme zu definieren. Das Berufungsgericht argumentierte, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ verschiedene Interpretationen zulässt, die von einer einfach ungewöhnlichen Situation bis hin zu einem unkontrollierbaren außergewöhnlichen Ereignis reichen können.
Die Verwendung des unbestimmten Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der Generali Versicherung AG kann dazu führen, dass Verbraucher ihre Rechtsposition nicht zuverlässig einschätzen können. Dies kann zur Folge haben, dass Verbraucher berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen, da sie aufgrund der unklaren Formulierung des Risikoausschlusses möglicherweise davon absieht.
Im Rahmen eines Verbandsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals die Ausnahmesituationsklausel einer genauen Prüfung unterzogen und festgestellt, dass diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die zuständige Juristin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung und appelliert an alle Versicherer, sich nicht länger auf diese Klausel zu berufen. Damit sollen den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern nun die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen im Bereich Rechtsschutz gewährt werden.
Der Oberste Gerichtshof hat die Ausnahmesituationsklausel in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG als rechtswidrig beurteilt. Diese Klausel erlaubte es der Versicherung, Deckungen bei COVID-19-bezogenen Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Mit dieser Entscheidung wird der Schutz der Verbraucher gestärkt und sichergestellt, dass sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Pandemie angemessen versichert sind.
Die Entscheidung des Höchstgerichts hat eine enorme Bedeutung, da sie alle Versicherer dazu auffordert, ihre Klauseln zu überprüfen. Dadurch wird den Versicherungsnehmern die Rechtsschutzdeckung gewährt, die ihnen zusteht. Dies führt zu einer Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher und schafft mehr Transparenz und Fairness in der Rechtsschutzversicherung.