„Langjährige Tradition: 70 Jahre Sozialwahl – Ein Erfolgsmodell für die Sozialversicherung“

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Vor genau 70 Jahren fand ein bedeutendes Ereignis in der deutschen Sozialgeschichte statt: Die ersten Sozialwahlen wurden in der Bundesrepublik Deutschland abgehalten. Das ‚Selbstverwaltungsgesetz‘ spielte dabei eine zentrale Rolle und sorgte für die bundesweite Wiedereinführung der Selbstverwaltung in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Wählergruppen und Wahlrechte: Ein Überblick über die Berechtigten und ihre Stimmabgabe

In der deutschen Sozialversicherung spielt die Sozialwahl eine zentrale Rolle, indem Rentner, Versicherte und Arbeitgeber ihre ehrenamtlichen Vertreter für die Selbstverwaltung wählen. Diese demokratische Praxis gewährleistet, dass wichtige Entscheidungen über die Haushalte und die Verwendung der Beiträge nicht allein vom Staat getroffen werden. Stattdessen haben die Versicherten und Rentner, die Beiträge zahlen bzw. gezahlt haben, eine direkte Mitsprachemöglichkeit und können ihre Interessen aktiv einbringen.

Die bevorstehende Sozialwahl eröffnet Millionen von Versicherten und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der fünf Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk die Möglichkeit, aktiv an der demokratischen Entscheidungsfindung teilzunehmen. Mit insgesamt rund 52 Millionen Wahlberechtigten ist diese Wahl von großer Bedeutung. Im Vergleich zur Sozialwahl vor 70 Jahren hat sich die Anzahl der Wahlberechtigten erheblich erhöht, da damals lediglich 5,2 Millionen Personen ihre Stimme abgeben konnten. Bis zum 31. Mai 2023 haben die Versicherten und Rentner Zeit, ihre Stimme für ihre gewünschten Vertreterinnen und Vertreter in den Sozialparlamenten abzugeben und somit ihre Interessen zu vertreten.

Die Internetseite www.sozialwahl.de ist die zentrale Anlaufstelle für alle, die sich für die Sozialwahl interessieren. Hier finden Sie eine Vielzahl an sachlichen und ausführlichen Informationen über die Sozialwahl, die Kandidierenden und ihre Organisationen. Neben der Webseite können Sie auch die sozialen Medien nutzen, indem Sie die Kanäle www.sozialwahl.de/facebook und www.sozialwahl.de/twitter besuchen, um an Diskussionen teilzunehmen und Beiträge zur Sozialwahl und zur Sozialen Selbstverwaltung zu finden.

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